Fachkompetenz

Koordinierung der Fachkompetenz über Ablaufpläne  

Wenn Sie mit uns ein solches Projekt unter Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten planen wollen, werden von uns schon in dieser Phase Ablaufpläne erstellt. Diese Ablaufpläne werden mit Ihnen gemeinsam auf Abhängigkeiten überprüft. Dies ist wichtig, um den Erfolg des Projektes zu gewährleisten.

So muss zuerst ein Grundstück gefunden werden, dass die erforderliche Bebauung zulässt. Die Lage sollte zum Beispiel eine gute Sonnenstand-Ausrichtung des Grundstückes und des darauf zu errichtenden Gebäudes zulassen. Des Weiteren muss das Gebäude so geplant werden, dass regenerative Energien zum Einsatz kommen können.

Danach sind eventuell Bebauungspläne aufzustellen. Ein erster Entwurf wird zusammen mit Fachingenieuren nach Ihren Wünschen und wirtschaftlichen Aspekten fortlaufend weiterentwickelt, um dann die Bauantragsplanung zu erstellen. Es müssen nach dem Wohnungseigentumsrecht Abgeschlossenheitserklärungen erstellt werden, auf deren Grundlage dann einzelne Wohnungsgrundbücher beim Amtsgericht eingetragen werden können.

In dieser Phase wird die Finanzierung sowie die Verkaufschance noch einmal überprüft. Wenn diese Daten vorliegen, kann der Verkauf gestartet werden. Für einen Investor wird jetzt die Vermietung der einzelnen Wohnungen beginnen.

Bei Abgabe der Bauantragsplanung wird parallel die Ausschreibung und die Ausführungsplanung erstellt. Jetzt kommt alles noch einmal auf den Prüfstand. Es werden die geotechnischen Bedingungen, wie Zustand des Baugrundes auf Druckfestigkeit und Wasserstand, sowie Bodenbeschaffenheiten oder Kontaminierungen des Bodens überprüft bzw. ausgewertet. Erst wenn alle diese Informationen vorliegen, wird die Ausführungsplanung fertig gestellt. Wenn die Behörden alle Genehmigungen erteilt haben, kann mit dem Bau begonnen werden. Durch Bauzeitenablaufpläne wird von uns sichergestellt, dass die beteiligten Nachunternehmer, Fachingenieure, Behörden, Finanzierungen usw. in Abhängigkeit gesetzt werden, sodass jeder weiß, wann er beginnen kann. Ein verbindlicher Endtermin kann deshalb schon bei Baubeginn festgelegt werden.